Hygienekonzept

Hygienekonzept ISIT:ME

Grundsätzlich ist die Einhaltung der Vorgaben aus der jeweils aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, sowie die aktuell geltenden Regelungen im Landkreis Ravensburg, nicht verhandelbar. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird bis auf Widerruf die Teilnehmerzahl entsprechend der Raumgröße auf max. 4 Teilnehmer begrenzt. Die Frequenz ist auf ein Treffen pro Monat reduziert. Weitere Kontakte sind durch die verfügbaren Telemedien durchzuführen oder fallen, entsprechend der Vorgaben, in den privaten Rahmen der jeweiligen Teilnehmer.

Bei Treffen von zwei Personen (1:1) im Institut gelten die folgenden AHAL-Regelungen:

Abstandregeln / Maskenpflicht:

Es ist generell ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Dies gilt auch am Arbeitsplatz / Sitzplatz. Dieser ist so zu wählen, dass der Mindestabstand eingehalten oder besser, überschritten wird.

Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können, besteht zwingend eine Maskenpflicht. Bei Verlassen des Platzes ist ebenfalls eine Maske zu tragen.

Ab dem 25.01.2021 sind, entsprechend der neuen Rechtsverordnung, nur noch medizinische Masken erlaubt, vorzugsweise vom Typ FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards.

Hygiene:

Im Eingangsbereich befindet sich ein Desinfektionsspender. Eine Händedesinfektion ist bei Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten zu vollziehen, sowie nach der Benutzung der Toilette, alternativ gründliches Händewaschen mit Seife.

Es gilt die Husten-/Nies-Etikette. Beim Husten /Niesen in die Hand ist ebenfalls eine sofortige Händedesinfektion verpflichtend.

Bitte geben Sie Bescheid, sollte Hygienematerial ausgehen!

Raumlüftung:

Es ist vor, regelmäßig während und nach einem Treffen der genutzte Bereich stoß zu lüften. Die Öffnung der Fenster direkt im Sitzplatzbereich sind dabei, je nach der gegebenen Außentemperaturen, nicht mit einbezogen, sodass die Plätze nicht verlassen werden müssen und, um eine akute Erkältungserkrankung zu vermeiden.

Garderobe:

Die Garderobe ist am eigenen Arbeitsplatz aufzubewahren.

 

Bei Treffen zwischen mehr als zwei Personen gilt zusätzlich:

Max. 24 h vor der Veranstaltung und spätestens vor Betreten der Räumlichkeiten, ist von den Teilnehmern folgendes zu versichern:

  • Ich bin frei von Erkältungsanzeichen.
  • Ich hatte in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung keinen Kontakt zu Corona-positiv getesteten Personen.
  • Ich bin in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung in kein Corona-Hotspot-Gebiet gereist.

Hygiene:

In diesem Fall sind Kontaktflächen (Klingel, Türgriffe, Handläufe, Arbeitsflächen) vor und nach der Veranstaltung durch den Veranstalter zu desinfizieren.

Benutzung von Geschirr, Getränken und Verpflegung:

Die Ausgabe erfolgt, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, durch den Gastgeber. Das Geschirr ist vom Teilnehmer am Ende der Veranstaltung auf der Küchenablage abzustellen.

 

Aushänge zu der aktuellen Regelung sind, für jeden ersichtlich, im Aufgang zu den Räumlichkeiten angebracht.

Mit Betreten der Räumlichkeiten erkennt der Teilnehmer der Veranstaltung diese Regelung an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Grobe Verstöße gegen diese Regelung führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

Als grobe Verstöße gelten:

  • Falschangaben vor Betreten der Einrichtung, sowie
  • deutliche Erkältungsanzeichen während der Veranstaltung
  • ebenso wiederholte Abweichung von den sonstigen Hygieneregeln

Auf leichte Abweichungen von den Hygieneregeln wird in angemessener Weise hingewiesen.

 

Aktualisiert am 19.05.2021